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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit

Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Es besteht bei Bionorica kein Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für interne Mitarbeiter und Angestellte sowie Beschäftigungsformen wie Leiharbeiter. Die Institutionalisierung dieser beiden wichtigen Funktionen erfolgt durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, dem Arbeitschutzausschuss sowie dem Arbeitskreis Gesundheit (s. u.). Die nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Grundlagen gelten für interne Mitarbeiter und andere Beschäftigungsformen wie Leiharbeiter in Deutschland. Diese werden von den verantwortlichen Führungskräften umgesetzt und kontrolliert.

Gesetzliche Grundlagen am Hauptgeschäftsstandort Deutschland in Bezug auf den Arbeitsschutz

  • Sozialgesetzbuch VII
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Chemikaliengesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Vorschriften Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV-Vorschriften)
  • COVID-19: pandemiebedingte Gesetzgebung
     

Regeln und Grundsätze

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRBS), Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
  • DGUV-Regeln und -Grundsätze

Normen und Richtlinien

  • Verein Deutscher Ingenieure (VDI)
  • Deutsche Institut für Normung (DIN)
  • DGUV-Informationen

Gewerkschaft

  • Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)

Berufsgenossenschaft

  • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

Gegenüber extern beauftragten Fachunternehmern (z.B. Reinigungsfirmen) besteht eine reduzierte Verantwortung der Bionorica SE. Der Auftraggeber, sprich die Bionorica SE, muss sich von der Eignung des Unternehmens überzeugen, auf Gefährdungen und spezifische Vorgaben am Einsatzort hinweisen und die Einhaltung überwachen. Die Verantwortung für Gefährdungen, welche sich aus den Arbeitsaufgaben selbst ergeben, obliegt dem Auftragnehmer.

Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen

Arbeitsbedingte Gefährdungen für Angestellte und andere Beschäftigungsformen (z.B. Leiharbeiter) der Bionorica SE werden in Deutschland auf der Basis von Gefährdungsbeurteilungen für den Arbeitsplatz oder die Arbeitstätigkeit ermittelt. Hierbei wird das Verfahren des Unfallversicherungsträgers genutzt.

Unfallereignisse werden erfasst und je nach Schwere und Häufigkeit aufgearbeitet. Hieraus werden Maßnahmen abgeleitet, deren Umsetzung im Rahmen von internen Audits zur Arbeitssicherheit überprüft werden.
Die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben obliegt der jeweiligen Führungskraft. Die Führungskräfte werden durch Sicherheitsbeauftragte unterstützt, welche im Alltagsgeschäft auf die Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben achten und Abweichungen melden. Die Sicherheitsbeauftragten erhalten eine Grundausbildung über den Unfallversicherer und bilden sich in regelmäßigen Abständen durch weiterführende Schulungen weiter. Weitere Unterstützung erhält die Führungskraft durch Ersthelfer sowie Brand- und Evakuierungshelfer. Diese Personen sind speziell geschult und stellen das richtige Vorgehen im Gefahrenfall sicher. Diese Personen unterstützen die Führungskraft bei den jährlichen Sicherheitsunterweisungen.  

Kommunikation und Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

In Betriebsanweisungen werden anlagenspezifische oder stoffspezifische Sicherheitsvorgaben niedergeschrieben und durch die Führungskraft regelmäßig unterwiesen. Die Führungskraft kann die bestehenden Systeme zum Thema 5S - „Sort, Set in Order, Shine, Standardize, Sustain“ (z.B. 5S-Rundgänge) nutzen, um die Umsetzung des Arbeitsschutzes zu überprüfen. Bereichsbezogen erfolgen regelmäßige Sicherheitsaudits mit definiertem Personenkreis (verantwortliche Führungskraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Betriebsrat und Sicherheitsbeauftragter der Abteilung).

Pro Jahr finden weiterhin vier Sitzungen des Arbeitsschutz-Ausschusses statt, i.d.R. also einmal im Quartal. Hieran nimmt ein Mitglied des Vorstands, eine Vertretung des Betriebsrates, die Betriebsärztin, alle Sicherheitsbeauftragten, die Schwerbehindertenvertretung und die Fachkraft für Arbeitssicherheit teil. Im Rahmen dieser Sitzung werden Themen zum Arbeitsschutz besprochen und Maßnahmen beschlossen. Da ein Mitglied des Vorstands teilnimmt, ergeben sich keine Einschränkungen in punkto Befugnisse. Weiterhin erfolgt die Mitarbeitervertretung durch den Betriebsrat.

Zudem ist am Hauptgeschäftsstandort Neumarkt der Arbeitskreis Gesundheit etabliert worden (siehe GRI 406-3 „Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter“).

Im Sinne des Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) werden die bestehenden Systeme und Vorgaben im Rahmen von regelmäßigen Übungen getestet und hinterfragt. Diese Übungen dienen weiterhin zur Verbesserung der Sicherheitskonzepte und erzeugen ein gewisses Maß an Handlungssicherheit aufgrund der Routine. Als Beispiele sind hier eine Großübung zur Beseitigung von Gefahrstoffen mit der lokalen Feuerwehr am Standort Neumarkt oder eine Rettung von Mitarbeitern aus einer Anlage zu nennen. Hierbei wurde das Vorgehen im Havariefall mit Gefahrstoffen geprobt und sowohl das Verhalten der Mitarbeiter als auch der Feuerwehr begutachtet.

Ergänzend erfolgt ein regelmäßiger Austausch und Begehungen vor Ort am Hauptgeschäftsstandort Neumarkt, etwa in der Herstellung, mit dem Unfallversicherungsträger und dem Sachversicherer. 

Arbeitsmedizinische Dienste

Die Eignung des Betriebsarztes wird über die entsprechenden Ausbildungsnachweise sichergestellt (Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin“ oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin“). Dies ist in Deutschland laut § 4 Arbeitssicherheitsgesetz definiert. Weiterhin muss die Fachkundigkeit in Bezug auf mögliche Gefahrensituationen im Betrieb abgestimmt sein (z.B. Branche, Gefahrstoffe), dies wird im Rahmen der Bestellung geprüft. Diese ist laut § 2 Arbeitssicherheitsgesetz fixiert. Die Aufgaben von Betriebsärzten sind im § 3 Arbeitssicherheitsgesetz geregelt. Durch die Einbindung der Betriebsärztin in Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses und Unfallaufarbeitungen sowie das Angebot von Vorsorgeuntersuchungen laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, ist die Beteiligung der Betriebsärztin bei der Identifizierung und Beseitigung von arbeitsbedingten Gefahren gegeben. Die Betriebsärztin ist für alle Mitarbeiter erreichbar, dies wird über einen Auftritt im Mitarbeiter-Intranet mit Kontaktdaten und einen Briefkasten am Hauptgeschäftsstandort Neumarkt sichergestellt.

Mitarbeiterschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Als grundlegendes Schulungsdokument ist die Brandschutzordnung zu nennen. Diese wird jedem Mitarbeiter jährlich unterwiesen. Im GxP-Bereich (alle Richtlinien für „gute Arbeitspraxis“) in der pharmazeutischen Industrie werden sicherheitsrelevante Informationen anlagen- oder tätigkeitsbezogen in Betriebsanweisungen oder Gefahrstoffbetriebsanweisungen gebündelt und die Mitarbeiter wiederkehrend von der Führungskraft unterwiesen. Die Führungskraft unterweist ihre Mitarbeiter jährlich zu den speziellen Gefährdungen, welche sich aus der Arbeitsaufgabe ergeben. Hierbei wird die Führungskraft vom Ersthelfer, Evakuierungshelfer, Brandschutzhelfer und Sicherheitsbeauftragten unterstützt. Für gefährliche Tätigkeiten außerhalb der Routine und Tätigkeiten in gefährlichen Bereichen gibt es spezielle Freigabeverfahren mit sicherheitstechnischen Vorgaben zur Durchführung (z.B. Heißarbeitenschein, Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen, Arbeiten in Anlagen). Zudem findet die Wissensvermittlung und die dazugehörige Überprüfung - insb. zu den Standard Operating Procedures (SOPs), die auch der Unfallverhütung dienen, über ein elektronisches Schulungssystem statt.

Arbeitsbedingte Verletzungen und Arbeitsbedingte Erkrankungen

Aufstellung des Unfallgeschehens
Bionorica SE
(Berichtsjahr 2021)
Todesfälle meldepflichtige Arbeitsunfälle (schwere Verletzung, Ausfall 3 Arbeitstage) nicht meldepflichtige Arbeitsunfälle (mittelschwere Verletzung, Ausfall ≤ 3 Arbeitstage) Wegeunfälle
(auf dem direkten Weg von/zu der Arbeitsstätte)
Beinaheunfälle
Schnittverletzung/ Quetschverletzung/ Stichverletzung 0 1 0 0 0
Stolpern/Stürzen/Fehltreten 0 1 2 0 0
Anschlagen/Anstoßen 0 0 1 0 0
Fehlverhalten/menschliches Versagen 0 0 0 0 0
Kontakt zu Gefahrstoffen 0 0 1 0 1
weitere 0 0 1 0 0
Bionorica SE (994,75 MA)1 0 2 5 6 2
Anzahl Ausfalltage 0 58 0 172 0
Rate2 0 0,23 0,59 0,69 0
1.000 Mann-Quote 0 2,01 0 0 0
arbeitsbedingte Erkrankungen3 0 0 0 0 0

1 Durchschnittliche Mitarbeiterzahl in Deutschland im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

2 Bezogen auf 200.000 gearbeitete Stunden

3 GRI 403-10 - Arbeitsbedingte Erkrankungen

 

Unternehmen 1.000-Mann-Quote*1 im Berichtsjahr
2019 2020 2021
DGUV2 20,97 18,45 19,78
BG RCI3 gesamt 19 17,43 18,92
BG RCI3
Chemische Industrie
15,6 13,82 15,38
BG RCI3
Pharmazeutische Industrie
9,17 8,21 8,93
Bionorica SE 6 3,9 2

1 Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter

2 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

3 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie