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Häufige Fragen

Können Bionorica Arzneimittel vom Arzt auf Kassenrezept verordnet werden?

Ja, in den meisten Fällen können sie das bei Kindern bis zum 12. und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber seit 01. Januar 2004 alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel für Erwachsene von der Verordnung zu Lasten der GKV ausgeschlossen. Nur ganz wenige Ausnahmen sind möglich, so z. B. die Verordnung von Ginkgo-biloba-Extrakten bei der Demenz. Für alle anderen Fälle wurde das so genannte "grüne Rezept" eingeführt. Lassen Sie sich Ihr nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel auf einem "grünen Rezept" verordnen. Damit dokumentiert der Arzt die Notwendigkeit der Anwendung des Arzneimittels und Sie können die Kosten zumindest steuerlich* geltend machen.
Tipp: sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse. Immer mehr Kassen bieten ihren Mitgliedern zusätzliche Wahltarife an, die mitunter auch die Verordnung von pflanzlichen und homöopathischen Arzneimitteln bzw. Behandlungen einschließen.

*Gesundheitsausgaben fallen unter „außergewöhnliche Belastungen" und können sich abhängig vom Einkommen gegebenenfalls steuermindernd auswirken.

Warum ist in den flüssigen Formen pflanzlicher Arzneimittel Alkohol (Ethanol) enthalten?

Viele pflanzliche Arzneimittel, die in flüssiger Form angeboten werden, enthalten u. a. aus Gründen der besseren Haltbarkeit Alkohol (Ethanol). Alkohol ist auch natürlicher Bestandteil vieler Lebensmittel. Die Alkoholaufnahme mit Arzneimitteln ist vergleichbar oder sogar geringer als die Aufnahme mit Nahrungsmitteln, z. B. Fruchtsäften. Deshalb kann die Alkoholaufnahme mit einer Einzeldosis von z. B. Sinupret Tropfen (19 Vol. %) als unbedenklich bezeichnet werden. Sie ist hinsichtlich der Menge ohne Relevanz. Schädliche Auswirkungen auf den Organismus sind selbst bei kritischer Betrachtungsweise nicht zu erwarten. Das gilt auch für die Anwendung bei Kindern. Und noch eines sollten Sie bedenken: bei vielen alkoholfreien Arzneimitteln werden stattdessen Lösungsvermittler, Stabilisatoren und Konservierungsstoffe zugesetzt. Hierbei handelt es sich um chemische Substanzen, zu denen bei weitem weniger Erfahrungen vorliegen als zur natürlichen Substanz Ethanol.

Warum ist der Zusatz von Farb- und Hilfsstoffen in den festen Darreichungsformen notwendig?

Gegenwärtig wird die farbliche Unterscheidbarkeit von Arzneimitteln von den Anwendern (Arzt, Apotheker, Patient) u. a. aus Gründen der Arzneimittelsicherheit gewünscht. Grundsätzlich ist Bionorica bestrebt, bei der Verwendung von Farb- und Hilfsstoffen möglichst zurückhaltend zu agieren. Die in Bionorica Arzneimitteln enthaltenen Farb- und Zusatzstoffe sind als Lebensmittelfarbstoffe und für die Arzneimittelherstellung zugelassen. Die Stoffe sind auch in etlichen Lebens-, Genuss- oder Körperpflegemitteln enthalten. Bei diesen werden die Farbstoffe häufig in Mengen zugeführt, die weit über die mit Arzneimitteln aufgenommenen hinausgehen.

Sind Bionorica Arzneimittel gluten- und lactosefrei?

Lactose wird als Hilfsstoff in allen Dragees, Filmtabletten und Tabletten außer Sinupret eXtract verwendet. Lactosefrei sind flüssige Formen wie Tropfen und Säfte. Die nachfolgend genannten Arzneimittel sind glutenfrei und enthalten keine Primaweizenstärke.
Agnucaston® Filmtabletten, Canephron® Uno Dragees, Canephron® N Dragees, Canephron® N Tropfen, Imupret® N Tropfen, Imupret® N Dragees, Klimadynon® Filmtabletten, Mastodynon® Mischung, Mastodynon® Tabletten, Silimarit® Weichkapseln, Sinupret eXtract überzogene Tabletten, Sinupret® forte überzogene Tabletten, Sinupret® überzogene Tabletten, Sinupret® Tropfen, Tonsipret® Tropfen, Tonsipret® Tabletten.
Die Präparate Sinupret® Saft, Bronchipret® Saft TE und Bronchipret® Thymian Pastillen enthalten zur geschmacklichen Verbesserung den Zuckeraustauschstoff Maltit in flüssiger Zubereitung (Maltitol-Lösung, Maltitol-Sirup). Maltit wird durch enzymatische Spaltung von Mais- und Weizenstärke gewonnen. Unser Lieferant hat diesen Hilfsstoff mit den derzeit bestmöglichen analytischen Verfahren auf die Anwesenheit von Gluten überprüft. Danach sind diese Stoffe glutenfrei.
Sollten dennoch Bedenken bestehen, empfehlen wir die Verwendung einer der oben genannten Arzneiformen (z. B.: Sinupret® Tropfen als Alternative zu Sinupret® Saft). Damit kann jedes noch denkbare Minimalrisiko ausgeschlossen werden.

Ist Gentechnik auch in der Bionorica - Phytotherapie ein Thema?

Bionorica verwendet keine gentechnisch veränderten Pflanzen. Selektion beginnt für das Unternehmen bereits beim Saatgut. Die Arzneipflanzen, aus denen die Wirkstoffe gewonnen werden, unterliegen permanenten Kontrollen. Patentierte Technologien sichern die schonende und schnelle Weiterverarbeitung der Wirkstoffe. Das Ergebnis dieses Aufwands sind qualitativ hochwertige Produkte. Wenn die Extrakte optimiert werden sollen, setzt Bionorica beim Anbau und bei der Verbesserung der Anbaubedingungen an, anstatt das Erbgut der Heilpflanzen zu verändern.

Was sind Phytopharmaka, und was unterscheidet sie von anderen Arzneimitteln?

Phytopharmaka sind Medikamente, die ausschließlich pflanzliche Wirkstoffe enthalten. Um diese zu gewinnen, werden Teile von Arzneipflanzen pharmazeutisch verarbeitet. Die rationale Phytotherapie nutzt das Heilpotenzial von Arzneipflanzen, indem sie es mit modernen Methoden entschlüsselt. Phytopharmaka sind zumeist als Tropfen, Tabletten, Dragees oder Kapseln erhältlich und unterliegen wie alle anderen Arzneimittel den rechtlichen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes. Die Vorteile der Phytopharmaka gegenüber vielen chemisch-synthetisch hergestellten Arzneimitteln sind die gute Verträglichkeit und ein größeres therapeutisches Wirkspektrum. Bionorica überprüft die therapeutische Wirksamkeit, die Qualität und Unbedenklichkeit seiner Präparate mit hohem wissenschaftlichem Aufwand.