Die Bionorica unterliegt seit 01.01.2024 dem Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und ist gemäß §10 (2) LkSG verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen.
Den Link zu unserem ersten Bericht über das Geschäftsjahr 2024 finden Sie hier: